L-QIF
Der Limited Qualified Investor Fund steht seit März 2024 zur Verfügung und kann ohne FINMA-Produktgenehmigung aufgelegt werden, sofern der Investorenkreis auf qualifizierte Anleger beschränkt ist und die Verwaltung durch einen beaufsichtigten Verwalter erfolgt. Wir prüfen die Eignung im konkreten Fall.